Schulgeldbescheinigung
ELTERNINFORMATION: Neues Verfahren für den Nachweis von Schulgeldzahlungen
Das Erstellen individueller Schulgeldbescheinigungen für die Steuererklärungen bedeutet für die Freie Schule Magdeburg einen erheblichen Verwaltungsaufwand, den wir minimieren müssen.
Eine Bescheinigung der Schule über die Höhe der geleisteten Schulgeldzahlung wird vom Einkommenssteuergesetz nicht verlangt. Der Nachweis der erfolgten Schulgeldzahlung kann und soll durch den Steuerpflichtigen selbst erbracht werden.
Für den Abzug der Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung sind folgende Nachweise erforderlich:
- eine Aufstellung über die Höhe der erfolgten Schulgeldzahlungen, belegt durch geeignete Unterlagen (z. B. Kontoauszüge). Es empfiehlt sich außerdem, eine Kopie des Schulvertrages beizufügen.
- die „Allgemeine Schulgeldbescheinigung“ (zu finden im Downloadbereich auf unserer Homepage). Aus ihr geht hervor,
- dass die Freie Schule Magdeburg die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 9
Satz 2 EStG erfüllt (d. h. dass es sich um eine staatlich genehmigte bzw. anerkannte Ersatzschule handelt. Die Freie Schule Magdeburg ist in die entsprechende Liste der Oberfinanzdirektion Magdeburg vom 07.09.2005,
S 2221 – 45 – St 224 V aufgenommen. Diese Liste liegt allen Finanzämtern des Landes Sachsen-Anhalt vor.) - dass das Schulgeld ausschließlich für den Schulbetrieb verwendet wird und Aufwendungen für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung, für Klassenfahrten oder andere Veranstaltungen davon nicht beglichen werden.